Beratung
Scheidungsberatung nach § 95 AußStrG
Für eine einvernehmliche Scheidung mit Blick auf das Wohl Ihrer Kinder
In Österreich sind Eltern mit minderjährigen Kindern gesetzlich verpflichtet, vor einer einvernehmlichen Scheidung eine Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung soll sicherstellen, dass das Wohl Ihrer Kinder während und nach der Trennung im Mittelpunkt steht.
Ziele der Beratung
Im Rahmen der Elternberatung erfahren Sie, wie Sie:
- Die Bedürfnisse Ihrer Kinder während der Trennung erkennen und darauf eingehen.
- Typische Konflikte und Ängste von Kindern in Scheidungssituationen verstehen.
- Ihre Kinder dabei unterstützen, mit der Trennung zurechtzukommen.
- Eine stabile Eltern-Kind-Beziehung aufrechterhalten, auch wenn Sie als Paar getrennte Wege gehen.
Die Beratung bietet Ihnen praktische Informationen und hilfreiche Strategien, um die emotionale Belastung Ihrer Kinder zu minimieren.